Neue Coronaregeln für Bayern: Es darf wieder gefeiert werden!
- Hochzeiten, Trauerfeiern, Geburtstage usw, also geplante öffentliche und private Veranstaltungen dürfen wieder stattfinden.
- Erlaubt sind Veranstaltungen mit bis zu 100 Personen draußen und 50 Personen in Innenräumen, wenn die Inzidenz unter 50 liegt.
- Bei einer Inzidenz über 50 sind 50 Gäste außen oder 25 innen gestattet und es gilt Testpflicht (Geimpfte und Genesene werden nicht mitgezählt).